Informationspflichten für öffentliche Zuwendungen

Informationspflichten für öffentliche Zuwendungen: Die staatlichen Beihilfen und De-minimis-Beihilfen, die unser Unternehmen erhalten hat, sind im nationalen Register für staatliche Beihilfen gemäß Art. 52 des Gesetzes Nr. 234/2012 enthalten und unter folgendem Link abrufbar: https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx